ESt, KSt
EG: Art 43, 48
1. In Streit steht, ob die Art 43 und 48 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegenstehen, die es einer gebietsansässigen Mutterges verwehrt, von ihren stpfl Gewinnen Verluste abzuziehen, die einer im anderen Mitgliedstaat ansässigen Tochterges dort entstanden sind, während sie einen solchen Abzug für Verluste einer gebietsansässigen Tochterges zulässt. Nach Ansicht des EuGH führt ein solcher Ausschluss zu einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit iSd Art 43 und 48 EG, da er eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von Verlusten einer gebietsansässigen und solchen einer gebietsfremden Tochterges zur Folge hat.