Art 12 ZK
Art 9 Abs 1 lit a KN-VO
Die Ware „Schmieröl OMV Turb HTU 5“ ist im Bereich der „Schweröle“ (Kapitel 27 der KN) einzureihen. Bei den Schwerölen wird auf gleicher Einreihungsstufe zwischen „Gasöl“, „Heizöle“ und „Schmieröle, andere Öle“ unterschieden. Die Unterposition Heizöle ist im Beschwerdefall unbestritten nicht heranzuziehen. Nach Erläuterungen zur KN ist eine Einreihung der im Beschwerdefall untersuchten Ware in die Unterposition 2710 19 71 bis 2710 19 99 und damit in die von der Bf begehrte Unterposition 2710 19 81 ausgeschlossen, wobei es auf den Verwendungszweck der Ware entscheidend ankommt.