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Vorschreibung von Ergänzungsbeiträgen im Anschluss an vorgeschriebene, aber nicht getilgte Kanalisationsbeiträge; kein ergänzender Kanalanschlussbeitrag für Umbauten ohne Vergrößerung der verbauten Grundfläche

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/172ÖStZB 2006, 202 Heft 7 v. 3.4.2006

§ 2 Abs 3 Stmk KanalAbgG

§ 4 Abs 4 Stmk KanalAbgG

1. Der Begriff „entrichtet“ in § 4 Abs 4 Stmk KanalAbgG 1955 als Tatbestandsmerkmal für die Vorschreibung eines (ermäßigten) Kanalisationsbeitrages (Ergänzungsbeitrages) erfasst auch a fortiori - vorgeschriebene, möglicherweise aber nicht getilgte AbgSchuldigkeiten.

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