B-VG Art 140 Abs 5 und 7
EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 4 lit a
Auch wenn ein StPfl für vor Aufhebung der Steuerbefreiung für Versehrtenrenten „Anlassfall“ für die Aufhebung der betreffenden Best gewesen ist, erstreckt sich die Anlassfallwirkung nicht auf nach Ablauf der Frist für die Außerkraftsetzung dieser Best fällig gewordene Versehrtenrenten.