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Keine Erstreckung der „Ergreiferprämie“ (hier hinsichtlich der Steuerbefreiung von Versehrtenrenten) auf nach dem Anlassfall (nach Ablauf der Fristsetzung durch den VfGH) eingetretene Sachverhalte

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/511ÖStZB 2006, 610 Heft 20 v. 16.10.2006

B-VG Art 140 Abs 5 und 7

EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 4 lit a

Auch wenn ein StPfl für vor Aufhebung der Steuerbefreiung für Versehrtenrenten „Anlassfall“ für die Aufhebung der betreffenden Best gewesen ist, erstreckt sich die Anlassfallwirkung nicht auf nach Ablauf der Frist für die Außerkraftsetzung dieser Best fällig gewordene Versehrtenrenten.

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