EStG 1988: § 34 Abs 7 Z 4
1. Kosten für die „Externistenmatura“ der Tochter in einer privaten Abendschule stellen auch dann keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn diese gezwungen war, eine Abendschule zu besuchen, weil es ihr aufgrund der Geburt ihres Kindes nicht mehr möglich gewesen sei, tagsüber die Schule zu besuchen.