UStG 1994: § 1 Abs 1 Z 1, § 3a Abs 8 lit a
Sechste MWSt-RL: Art 9
Sämtliche vertragsgemäßen Einzeltätigkeiten eines Trainers, die dazu dienen, die sportlichen Leistungen der zu Trainierenden zu optimieren, und damit unter den Begriff „Training“ fallen, sind als unselbstständige Teile einer einheitlichen Trainerleistung anzusehen. Auch die Tätigkeit der Betreuung der Sportler am jeweiligen Wettkampfort ist nicht als tageweise oder nach dem einzelnen Wettkampf abgrenzbare Einzelleistung zu sehen, sondern Teil der Gesamtleistung, die auch in der Betreuung der Mannschaft während einer Rennsaison besteht. Bei den aufgrund des „Betreuungsvertrages“ mit dem Österr Skiverband erbrachten Leistungen eines Skitrainers für eine Mannschaft im österreichischen Skiverband handelt es sich daher um einheitliche Leistungen je Wettkampfsaison, die (überwiegend) in Österreich bewirkt werden und somit hier steuerbar sind, und nicht um mehrere Leistungen, welche am jeweiligen Trainings- oder Wettkampfort bewirkt werden.