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Kein Werbungskostenabzug für Doktoratsstudium in Deutschland einer in Österreich zugelassenen deutschen Rechtsanwältin im Jahre 2000

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/464ÖStZB 2006, 561 Heft 19 v. 2.10.2006

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 10

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