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Strafaufschub für Ersatzfreiheitsstrafen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/344ÖStZB 2006, 427 Heft 14 v. 17.7.2006

§ 177 Abs 1 FinStrG, § 179 Abs 1 FinStrG

Art 65 BBG 2003

Ein Strafaufschub nach Art 65 BBG 2003 bezieht sich nur auf Freiheitsstrafen, die von den Gerichten verhängt wurden und findet im Bereiche des verwbeh FinStrVerfahrens auf Ersatzfreiheitsstrafen keine Anwendung.

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