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Finanzordnungswidrigkeit der vorsätzlichen Nichtentrichtung einer USt-Voranmeldung auch bei nachträglicher Uneinbringlichkeit der Kundenforderung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/343ÖStZB 2006, 427 Heft 14 v. 17.7.2006

§ 49 Abs 1 Z 1 FinStrG

§ 16 UStG 1994

Die nachträgliche Uneinbringlichkeit einer Kundenforderung führt erst mit ihrem Eintritt zur Berichtigung der USt, sodass die vorsätzliche Nichtentrichtung der USt-Vorauszahlung vor der Uneinbringlichkeit eine Finanzordnungswidrigkeit darstellt.

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