§ 177 Abs 1 FinStrG, § 179 Abs 1 FinStrG
Art 65 BBG 2003
Ein Strafaufschub nach Art 65 BBG 2003 bezieht sich nur auf Freiheitsstrafen, die von den Gerichten verhängt wurden und findet im Bereiche des verwbeh FinStrVerfahrens auf Ersatzfreiheitsstrafen keine Anwendung.