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Telefon und Fernsehen im Krankenhaus keine Nebenleistung zur Krankenhausbehandlung

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2006/236ÖStZB 2006, 298 Heft 10 v. 15.5.2006

MWSt

Art 13 Teil A Abs 1 Sechste RL 77/388/EWG

1.1 Die Zurverfügungstellung eines Telefons und die Vermietung von Fernsehgeräten an Krankenhauspatienten durch eine medizinische Einrichtung iSv Art 13 Teil A Abs 1 Buchst b (Krankenhaus) sowie die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen dieser Patienten stellen keine mit der Krankenhausbehandlung eng verbundene Umsätze dar. Etwas anderes kann nur gelten, wenn diese Leistungen zur Erreichung der therapeutischen Ziele unerlässlich sind, die mit den Krankenhausbehandlungen verfolgt werden.

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