Notwendigkeit des persönlichen Einsatzes eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf für Geschäftserfolg und ausgeglichene Bilanzierung ohne konkrete Ausformung der Erfolgsabhängigkeit des Gf-Honorars;
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/90 Heft 6 v. 15.3.2005
kein Indiz für ein Unternehmerrisiko; DB-Pflicht des Honorars