§ 115 Abs 2 BAO
§ 41 Abs 2 FLAG
Die erstmals in der Entscheidung der Berufungsbeh hins der Dienstgeberbeitragspflicht eines Alleingesellschafter-Gf erfolgte Offenlegung des Umstandes, dass nicht nur die dem Alleingesellschafter-Gf gewährten Vergütungen, sondern auch Arbeitslöhne einer Dienstnehmerin zum Anlass der erfolgten AbgFestsetzung genommen worden sind, verstößt gegen das auch im AbgVerfahren geltende Überraschungsverbot und beraubte die bf Ges der Möglichkeit, hins der Bezüge dieser Dienstnehmerin ein Sachvorbringen zu erstatten.