§ 24 Abs 4 KStG 1988
Im Urteil 18.01.2001, C-113/99 , Schmid, hat der EuGH ua zum Ausdruck gebracht, dass die genannte Best es nicht untersagt, von Kapitalges, die über ein nicht über einen bestimmten Betrag hinausgehendes Jahreseinkommen verfügen, eine Mindeststeuer iSd § 24 Abs 4 KStG zu erheben, da eine solche Steuer nicht die gleichen Merkmale wie die Steuern aufweist, deren Erhebung aufgrund der fraglichen Best untersagt ist. Damit ist aber klargestellt, dass auch Vorauszahlungen auf die Mindest-KSt dem Gemeinschaftsrecht nicht widersprechen.