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Kein Übergang von nach Beteiligungserwerb durch Einzelrechtsnachfolge im gleichen Wirtschaftsjahr entstandenen Verlusten auf diesen Einzelrechtsnachfolger

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/463 Heft 20 v. 17.10.2005

§ 10 Abs 1 Z 1 lit c UmGrStG

§ 7 Abs 5 KStG 1988, § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988

In Bezug auf durch Einzelrechtsnachfolge im Laufe des Wirtschaftsjahres einer Ges erworbene Beteiligungen können nach dem klaren Wortlaut des § 10 Z 1 lit c UmGrStG im Wirtschaftsjahr entstandene Verluste (im Ausmaß dieses Beteiligungserwerbes) auch dann nicht auf den Einzelrechtsnachfolger übergehen, wenn sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach dem Beteiligungserwerb eingetreten sind.

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