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GebPflicht eines noch nicht zugezählten Darlehens als Kreditvertrag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/215 Heft 10 v. 15.5.2005

§ 33 TP 8 GebG und § 33 TP 19 GebG

Verpflichtet sich eine Bank mit „Darlehensvertrag“ einen „Darlehensbetrag“ bis spätestens 16. 5. 2000 auf ein bestimmtes Kto einzuzahlen und verpflichtete sich der Darlehensnehmer ua dieses „Darlehen“ bis zum Ende der bestimmten Laufzeit zurückzuzahlen, verwirklicht ein solcher Vertrag den Tatbestand des „Kreditvertrages“ nach § 33 TP 19 Abs 1 Z 1 GebG.

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