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BUSt-Pflicht der Einbringung von Aktien im Zuge einer Einbringung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/216 Heft 10 v. 15.5.2005

§ 18 Abs 2 Z 1 KVG

§ 19 Z 5 UmgrStG

Die Einbringung von Wertpapieren auch ohne Gegenleistung im Zuge einer Einbringung stellte ein (vor dem 1. 10. 2000) börsenumsatzsteuerpflichtiges Anschaffungsgeschäft dar, weil § 18 Abs 2 Z 1 KVG nicht bloß eine „Klarstellungsfunktion“ erfüllte, sondern eine Erweiterung des Begriffes „Anschaffungsgeschäfte“ über die Tatbestandsmerkmale des Abs 1 hinaus vorgenommen hat. Der Rechtsvorgang der Einbringung war daher börsenumsatzsteuerrechtlich als Anschaffungsgeschäft zu behandeln, ohne dass nachzuprüfen war, ob und inwieweit sämtliche Tatbestandsmerkmale eines Anschaffungsgeschäftes erfüllt waren.

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