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Nichtberücksichtigung des Erbschaftssteuerfreibetrages bei Übergabe von land- und forstwirtschaftlichem Betriebsvermögen hins des auf der Liegenschaft befindlichen Wohngebäudes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/214 Heft 10 v. 15.5.2005

§ 15a ErbStG, § 19 ErbStG

§ 33 BewG

Bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes an den Sohn unter Vereinbarung eines Übergabepreises und von Ausgedingeleistungen ist das auf den Liegenschaften befindliche Wohngebäude - unter Abzug des Freibetrages - dem Grundvermögen zuzurechnen und ist dieses deshalb von der Befreiungsbest des § 15a ErbStG nicht umfasst. Bei der Berechnung des Anteiles der Gegenleistung ist zu beachten, dass gem § 33 Abs 2 BewG nur der den Wohnungswert übersteigende Teil dem Grundvermögen zuzurechnen ist, somit der in dieser Best genannte Betrag vom (einfachen) Einheitswert abzuziehen ist.

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