§ 4 Abs 4 EStG 1988
§ 17 EStG 1988
Gehen die erbrachten Leistungen von minderjährigen Kindern eines StPfl über den Rahmen familienhafter - auch der praktischen Übung der in der Schule erworbenen Englischkenntnisse dienender und üblicherweise mit (höheren) Taschengeldzuwendungen belohnter - Mithilfe nicht hinaus, können diese Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Ein Antrag auf Anwendung eines Betriebsausgabendurchschnittssatzes ist bei Geltendmachung von tatsächlichen Betriebsausgaben nicht zu berücksichtigen.