§ 4 Abs 4 EStG 1988
§ 22 BAO
Hält ein Personalleasing-Vertrag, mit dem Angestellte eines StPfl einem Unternehmen von nahen Angehörigen überlassen werden (Outsourcing) einem Fremdvergleich nicht stand, weil dem StPfl durch den Umstieg auf Personalleasing ein Mehraufwand entstanden ist, können die Personalleasingentgelte auch dann nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Angemessenheit dieser Entgelte selbst von der FinBeh nicht beanstandet wurde.