§ 8 Abs 1 Z 3 AlkoholsteuerG
§ 11 Abs 4 AlkoholsteuerG
Auch wenn der von einer alkoholsteuerbefreiten Apotheke auf Freischein bezogene Alkohol bestimmungsgemäß letztlich aufgrund ärztlicher Verschreibung abgegeben wird, wird die Apotheke hins des in eine zollrechtlich nicht gemeldete Filialapotheke verbrachten Alkohols alkoholsteuerpflichtig.