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Befreiung von der Entrichtung der Geb für eine Rundfunk- und Fernsehbewilligung bei bereits erfolgter Befreiung für die Nutzung von ausländischen Rundfunk- und Fernsehbewilligungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/179 Heft 7 v. 1.4.2004

§ 49 Z 1 FernmeldegebO

Auch wenn der Antragsteller auf eine Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgeb für eine Rundfunk- und Fernsehbewilligung bereits von der Geb für die Nutzung ausländischer Rundfunk- und Fernsehbewilligungen befreit ist, stellt dies kein Hindernis für die beantragte Geb-Befreiung dar.

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