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Anrechnung von Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Verkehrserschließung auf den Erschließungsbeitrag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/608 Heft 22 v. 15.11.2004

Tir VerkehrsaufschließungsAbgG: § 9 Abs 4 Abs 4

Für eine Anrechnung von Aufwendungen eines Grundeigentümers für die Verkehrserschließung bedarf es neben der Vereinbarung über die Erbringung der Leistungen für die Verkehrserschließung nicht auch einer gesonderten ausdrücklichen Einigung über die Anrechnung diese Aufwendungen auf den Erschließungsbeitrag.

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