Tir TourismusG 1991: § 31 Abs 1
§ 33 Abs 2 TourismusG 1991
Bei der Bemessung des Tourismusbeitrages für Reisebüros in Tirol können bestimmte, nach § 31 TourismusG 1991 näher bestimmte Umsätze aus der Bemessungsgrundlage nicht ausgeschieden werden.
Tir TourismusG 1991: § 31 Abs 1
§ 33 Abs 2 TourismusG 1991
Bei der Bemessung des Tourismusbeitrages für Reisebüros in Tirol können bestimmte, nach § 31 TourismusG 1991 näher bestimmte Umsätze aus der Bemessungsgrundlage nicht ausgeschieden werden.