Tir LAO: § 7 Abs 1 Abs 1
Die Heranziehung eines Gf zur Haftung für GetrSt, die erst nach dem 09.03.2000 fällig geworden ist, ist rechtswidrig.
18.09.2003, 2003/16/0001
Tir LAO: § 7 Abs 1 Abs 1
Die Heranziehung eines Gf zur Haftung für GetrSt, die erst nach dem 09.03.2000 fällig geworden ist, ist rechtswidrig.
18.09.2003, 2003/16/0001