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Bemessungsgrundlage für den Tourismusbeitrag bei Reisebüros in Tirol

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/607 Heft 22 v. 15.11.2004

Tir TourismusG 1991: § 31 Abs 1

§ 33 Abs 2 TourismusG 1991

Bei der Bemessung des Tourismusbeitrages für Reisebüros in Tirol können bestimmte, nach § 31 TourismusG 1991 näher bestimmte Umsätze aus der Bemessungsgrundlage nicht ausgeschieden werden.

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