in Form endbesteuerter Kapitalerträge bzw für Mitgliedsbeiträge für Berufsvereinigungen; Fahrtkosten ohne gesetzliche Bescheinigung des Umfanges der Körperbehinderung bzw der Mehraufwendungen gegenüber einem gesunden StPfl ist nur im Schätzungswege möglich
EStG 1988: § 20 Abs 2 EStG 1988