EStG 1988: § 20 Z 2 EStG 1988
FLAG: § 41 Abs 2 FLAG
Hat einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf angesichts der tatsächlich über Jahre hindurch erfolgten regelmäßigen Entgeltzahlung aus seinem Gf-Vertrag keine Einnahmenkürzung bzw ein Einnahmenentfall wegen Verlustbilanzierung konkret gedroht, kann bei seiner Tätigkeit nicht von einem Unternehmerwagnis ausgegangen werden, sodass DB-Pflicht anzunehmen ist.