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Unzuständigkeit einer BerufungsBeh wegen gesetzwidriger Senatszusammensetzung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/157 Heft 5 v. 1.3.2003

§ 270 Abs 3 BAO

War ein Berufungssenat der FLD wegen Heranziehung eines Stellvertreters für ein Senatsmitglied, ohne dass alle Mitglieder des Berufungssenates verhindert gewesen wären, nicht dem Gesetz entsprechend zusammengesetzt, ist ein von diesem Berufungssenat erlassener B wegen Unzuständigkeit der Berufungsbeh aufzuheben.

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