§ 270 Abs 3 BAO
War ein Berufungssenat der FLD wegen Heranziehung eines Stellvertreters für ein Senatsmitglied, ohne dass alle Mitglieder des Berufungssenates verhindert gewesen wären, nicht dem Gesetz entsprechend zusammengesetzt, ist ein von diesem Berufungssenat erlassener B wegen Unzuständigkeit der Berufungsbeh aufzuheben.