§ 41 Abs 2 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
Erfüllt ein Alleingesellschafter-Gf einer GmbH seine Geschäftsführungstätigkeit kontinuierlich und über einen längeren Zeitraum hinweg und ist hins seiner Gf-Vergütungen und seines Aufwandersatzes und auch sonst kein Unternehmerrisiko erkennbar, ist er in den geschäftlichen Organismus der Ges eingegliedert und sind seine Bezüge dienstgeberbeitragspflichtig.