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DB-Pflicht eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf infolge Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Ges und fehlendem Unternehmerrisiko

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/98 Heft 4 v. 15.2.2003

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

1. Bildet ein, wenn auch wesentlich beteiligter Gesellschafter-Gf auf Dauer einen Teil des rechtlichen bzw wirtschaftlichen Organismus der Ges als Arbeitgeber, ist von seiner, bei fehlendem Unternehmerrisiko die DB-Pflicht seiner Bezüge auslösenden Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Ges auszugehen.

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