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DB-Pflicht eines in den geschäftlichen Organismus eingebundenen Alleingesellschafter-Gf bei fehlendem Unternehmerrisiko

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/96 Heft 4 v. 15.2.2003

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Vom Alleingesellschafter-Gf einer GmbH frei (wenn auch unter Bedachtnahme auf die Ertragslage der Ges) verfügte Änderungen der Höhe seiner Bezüge haben mit dem für die DB-Pflicht relevanten Risiko, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, ebenso nichts gemein, wie fehlende arbeitsrechtliche Schutznormen und Haftungsrisiken in Zusammenhang mit der schuldhaften Verletzung von Gf-Pflichten; auch die Möglichkeit der jederzeitigen Umwandlung der GmbH in ein Einzelunternehmen ändert daran nichts.

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