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Bekämpfung eines berichtigten B betreffend Lustbarkeitsabg für Bungy-Jumping-Veranstaltungen durch Berufung gegen den berichtigenden B

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/129 Heft 4 v. 15.2.2003

§ 216 Nö LAO

§ 293 BAO

Ein BerichtigungsB, der einen B betreffend Vorschreibung von Lustbarkeitsabg für Bungy-Jumping-Veranstaltungen nur hins eines offenkundigen Schreibfehlers bei der im B-Datum angegebenen Jahreszahl berichtigt, tritt auch dann nicht an die Stelle des berichtigten B, wenn in ihm eine - an sich nicht notwendige - Wiederholung des gesamten Spruches des berichtigten B erfolgt. Eine Anfechtung dieses BerichtigungsB kann sich daher nur gegen Umfang und (erforderlichen) Inhalt, nicht aber gegen den Spruch des berichtigten B wenden.

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