§ 2 Abs 2 und 3 Z 2 Sbg OrtstaxenG
Dient eine Wohnung in einer dem Sbg OrtstaxenG unterliegenden Gemeinde nicht dem Aufenthalt eines Eigentümers oder seiner Angehörigen als Ferienwohnung, dann liegt auch keine „Ferienwohnung“ iSd Gesetzes vor, für die die Voraussetzungen für die Erhebung der besonderen Ortstaxe gegeben sind.