§ 216 Nö LAO
§ 293 BAO
Ein BerichtigungsB, der einen B betreffend Vorschreibung von Lustbarkeitsabg für Bungy-Jumping-Veranstaltungen nur hins eines offenkundigen Schreibfehlers bei der im B-Datum angegebenen Jahreszahl berichtigt, tritt auch dann nicht an die Stelle des berichtigten B, wenn in ihm eine - an sich nicht notwendige - Wiederholung des gesamten Spruches des berichtigten B erfolgt. Eine Anfechtung dieses BerichtigungsB kann sich daher nur gegen Umfang und (erforderlichen) Inhalt, nicht aber gegen den Spruch des berichtigten B wenden.