vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abg-Haftung des Gf bei Ungleichbehandlung von Abg-Forderungen wegen Abschluss eines Mantelzessionsvertrages  

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/109 Heft 4 v. 15.2.2003

§ 9 BAO

§ 80 ff BAO

Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages ist einem Gf bereits dann als abgabenhaftungsbegründende, den AbgGläubiger benachteiligende Pflichtverletzung vorzuwerfen, wenn er es unterlassen hat, insb durch entsprechende Vertragsgestaltung, vorzusorgen, dass auch im Falle einer Änderung der Verhältnisse, wenn diese bei Aufwendung entsprechender Sorgfalt nicht als unvorhersehbar zu werten ist, die Bedienung der AbgSchulden nicht durch diesen Vertrag beeinträchtigt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!