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AbgHaftung (Haftung für Wassergeb nach § 23 Abs 2 Wr WVG) des Vizepräsidenten eines Vereines nach Rücktritt des Präsidenten vor Konkurseröffnung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/110 Heft 4 v. 15.2.2003

§ 9 BAO

§ 80 ff BAO

§ 7 Abs 1 Wr LAO

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