§ 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987
§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987
War die Absicht eines Grundstückskäufers von vornherein auf den Erwerb eines Fertigteilhauses gerichtet, wobei ihm vom Vermittler des entsprechenden Kaufvertrages zur Errichtung des Fertighauses nach einem vorbestimmten Muster gleichzeitig auch ein dem Vermittler selbst gehöriges, geeignetes aufgeschlossenes Grundstück angeboten wurde, besteht zwischen dem Erwerb des Fertighauses und des für die Aufstellung desselben geeigneten Grundstückes ein unmittelbar sachlicher Zusammenhang, sodass auch im Falle des Erwerbes des Fertighauses vor dem Kauf des Grundstückes der Werkvertrag zur Errichtung des Fertighauses in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen ist.