§ 41 Abs 2 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
Ist ein Alleingesellschafter-Gf in den geschäftlichen Organismus der Ges eingegliedert und erhält er aufgrund seines „Werkvertrages“ eine kontinuierliche Entlohnung mit bloß moderaten Schwankungen der Gf-Bezüge, die durch einen Mindest-Fixbezug gekennzeichnet sind, unterliegen diese wegen fehlendem Unternehmerrisiko der DB-Pflicht.