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Nicht abzugsfähige Verwendung von Rückstellungen eines Versicherungsunternehmens zur Prämienrückerstattung aus einer Lebensversicherung  

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/105 Heft 4 v. 15.2.2003

§ 7 KStG 1988

§ 17 Abs 3 KStG 1988

Der steuerliche Gewinn eines Versicherungsunternehmens ist dadurch zu ermitteln, dass dem nach § 7 KStG 1988 ermittelten Gewinn die Zuweisung an die Rückstellung für Gewinnbeteiligung an die Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung hinzugezählt und von der Summe dieser Beträge 20 % als zu versteuernder Gewinn angesetzt wird, sodass bei der Ermittlung des Gewinnes auch nicht ein Teil der Rückstellung für Prämienerstattungen des Vorjahres als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden kann.

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