mittels unbelegter Ausgaben für Adressenmaterial von Angehörigen Verstorbener als Käufer von Grabsteinen
§ 162 Abs 2 BAO
§ 33 Abs 1 FinStrG
mittels unbelegter Ausgaben für Adressenmaterial von Angehörigen Verstorbener als Käufer von Grabsteinen
§ 162 Abs 2 BAO
§ 33 Abs 1 FinStrG