§ 308 BAO
§ 167 Abs 1 FinStrG
Aus einer Erkrankung als solcher allein kann noch nicht auf eine die Wiedereinsetzung wegen Nichtwahrnehmung von Zustellversuchen einer Strafverfügung und Hinterlegungsanzeigen rechtfertigende völlige Dispositionsunfähigkeit geschlossen werden.