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Keine Nachsicht von AbgSchulden bei Uneinbringlichkeit der Abg im Zeitpunkt des Nachsichtsansuchens und Existenzgefährdung nach Abbüßung einer achtjährigen Haftstrafe

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/615 Heft 20 v. 15.10.2003

§ 236 Abs 1 BAO

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