gewerblicher Grundstückshandel; Unterlassung einer mündlichen Verhandlung nach Verschmelzung des Antragstellers
§ 8 Z 1 GewStG
§ 23 EStG 1988
gewerblicher Grundstückshandel; Unterlassung einer mündlichen Verhandlung nach Verschmelzung des Antragstellers
§ 8 Z 1 GewStG
§ 23 EStG 1988