§ 6 Abs 1 Z 13 UStG 1994
§ 1 HVertrG
Auch die mittelbare Vermittlungstätigkeit eines Versicherungsvertreters im Rahmen eines Strukturbetriebes (Akquisition von Versicherungsvertretern, deren Schulung und fachliche Betreuung) ist als berufstypische Tätigkeit eines Versicherungsvertreters anzusehen und daraus erfließende Provisionen (Leitungsprämien) daher der USt-Befreiungsbest des § 6 Abs 1 Z 13 UStG 1994 zu subsumieren.