BAO §§ 188, 207 Abs 1, § 209 Abs 1
EStG 1988: § 2 Abs 3, § 28
1. Aus dem Zusammenhang von Feststellungs- und ESt-Verfahren ergibt sich, dass auch Prüfungshandlungen der AbgBeh betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften bei einer Beteiligungsges die Verjährung des Rechtes auf Festsetzung der ESt bei einem an der Ges Beteiligten unterbrechen.