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Vorschreibung von KESt wegen verdeckter Gewinnausschüttung wegen aufgrund unrichtiger Senatszusammensetzung aufgehobenen B

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/28 Heft 1 und 2 v. 15.1.2003

BAO §§ 189, 190, 198, 270 Abs 3

EStG 1988: § 93

Stützt sich ein B über die Vorschreibung von KESt auf einen infolge unrichtiger Senatszusammensetzung wegen Unzuständigkeit aufgehobenen B, in dem die unzuständige Beh zu Mehrergebnissen wegen verdeckter Gewinnausschüttung gelangt ist, vermag die bloße Bezugnahme auf den aufgehobenen B durch den KESt-B diesen nicht zu stützen.

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