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Aufhebung von für „endgültig“

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/29 Heft 1 und 2 v. 15.1.2003

erklärten USt-B im Aufsichtsweg; Abspruch im amtswegigen Aufhebungsbeschluss hins des endgültigen B über unrichtige Differenz zwischen „Vorsoll“ und der AbgHöhe im vorläufigen B

BAO § 198 Abs 2, § 200 Abs 2, § 299 Abs 1 lit b

UStG 1994: § 21 Abs 4

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