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Wiederaufnahme und unzulässige Globalschätzung des Betriebsergebnisses eines Taxiunternehmers wegen Fehlens von Tankbelegen und sachlich unrichtiger Aufzeichnungen über den Treibstoffverbrauch

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/26 Heft 1 und 2 v. 15.1.2003

BAO §§ 184, 303 Abs 4

1. Der Umstand, dass ein Taxiunternehmer seine Verpflichtung zur Aufbewahrung von Tankbelegen und demzufolge zur Aufzeichnung der betrieblich veranlassten Aufwendungen nicht erfüllt hat, rechtfertigt die amtswegige Wiederaufnahme.

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